SCHULGELDTARIF
1. Gegenstand des Schulgeldes
2. Höhe des Aufnahmeentgeltes und des Schulgeldes
Für Schüler/innen, die eine Geschwisterermäßigung oder eine Sozialermäßigung erhalten, beträgt das einmalige Aufnahmeentgelt 5,10 Euro.
2.2. Das Grundentgelt und der jeweilige Zuschlag beträgt jährlich/ monatlich je Schüler/in:
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jährlich |
monatlich |
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Musikgarten
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285,60
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23,80
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Musikalische Früherziehung
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328,80
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27,40
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Musikzirkus (Musikalische Grunderziehung)
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328,80
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27,40
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Schnupperkurse
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495,60
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41,30
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Instrumental-/Gesangsunterricht
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480,00
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40,00
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Instrumental-/Gesangsunterricht
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601,20
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50,10
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Instrumental-/Gesangsunterricht
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327,00
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27,30
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Instrumental-/Gesangsunterricht
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735,60
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61,30
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Instrumental-/Gesangsunterricht
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1.080,00
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90,00
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Zusatzfachkurse (ohne Hauptunterricht)
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186,--
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15,50
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Chor
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148,80
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12,40
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2.3
2.4.
Für spezielle Kurse, Kooperationen und Ähnliches können Sondertarife vereinbart werden.
Außerhalb des Kreises wohnende Schüler/innen sowie Erwachsene werden nach besonderer Vereinbarung und in der Regel gegen Zahlung eines zusätzlichen Kostendeckungszuschlages, der im Einzelfall berechnet wird, aufgenommen.
2.5.
Zur Abgeltung des besonderen Verwaltungsaufwandes sind bei außerordentlichen Kündigungen seitens der Schüler/innen 15,30 Euro als Einmalzahlung neben dem Schulgeld zu zahlen.
3. Tarifanpassung
4. Fälligkeit/Schulgeldeinzug
4.1.
4.2.
5. Schulgeldermäßigung
5.1.
Eine Schulgeldermäßigung wird auf Antrag gewährt als
5.1.1. Sozialermäßigung
5.1.2. Geschwisterermäßigung
5.2.
5.3.
6. Schulgelderlass
7. Miete für Instrumente
7.1.
7.2.
7.3.
7.2.
8. Inkrafttreten
Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg GmbH,
Christine Schulze (Geschäftsführerin).
